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Bibliotheksordnung
- Die Bibliothek ist für alle zugänglich
- Bei dem Einschreiben ist der Personal- oder Schulausweis erforderlich
- Bei dem Fall des Adressen- oder Telefonnummerwechsels soll man uns darüber schnellstens benachrichtigen.
- Die Leser dürfen auf ein Mal drei Bücher für einen Monat, 3 Kassetten für zwei Wochen, zwei CDs für eine Woche und zwei Videokassetten für drei Tage ausleihen.
- Nach diesem Termin soll dies in der Bibliothek abgegeben oder verlängert werden. Wenn die Nachfrage für diese Bücher, Kassetten, CDs, DVDs groß ist, sollen sie so schnell wie möglich abgegeben werden.
- Soll das Buch, die Kassette oder die CD verloren und kaputt gemacht werden, soll man sich um denselben Titel bemühen. Falls dies unmöglich ist, muss man das Äquivalent einzahlen.
- Man darf die Kassetten nicht auf den defekten Geräten spielen.
- Soll die Kassette oder die CD schon bei der Ausleihe defekt oder kaputt sein, möchten Sie uns bitte darüber benachrichtigen.
- Vor der Abgaben sollen die Kassetten vorspult werden
- Wir sind auf irgendwelche Hilfe Ihrerseits sehr offen - z. B. ehrenamtliche Mitarbeiter
- Alle finanziellen Spende sind eine wesentliche Hilfe für unsere Bibliothek und sie sind völlig für den Einkauf neuer Bücher, Kassetten und Zeitschrift bestimmt - siehe Link: Kontakt mit uns.
- Wir freuen uns und sind Ihnen dankbar für alle Hinweisen und Beobachtungen bezüglich unserer Bücher oder der Tätigkeit der Bibliothek!
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